Dienstleistung

Vorentwicklung

In der Vorentwicklung liegt unser Fokus auf dem Nachweis der technischen Machbarkeit für die Funktionsträger. Beim Einsatz von neuen Lösungen für die Funktionsträger sind unter Umständen Funktionsmuster (FUMUs) oder Simulationsmodelle erforderlich. Die Anforderungen werden auf neue Lösungen für die Funktionen untersucht. Dabei können bis anhin nicht eingesetzte Technologien für die Realisierung der Funktionen erforderlich werden. In diesen Fällen empfehlen wir, diese Technologien beziehungsweise deren technische Realisierung im Rahmen einer Vorentwicklung zu verifizieren, bevor die eigentliche Produktentwicklung beginnt. Dazu kann die Unterstützung durch spezialisierte Technologiepartner notwendig sein. Das Resultat der Vorentwicklung besteht aus Funktionsmodellen.

 Mit den Funktionsträgern verifizieren wir letztlich die gewählten Konzepte für die Funktionen – dabei konzentrieren wir uns auf Machbarkeit und Leistung. Die Funktionsträger können auch parallel zum Gesamtsystem entwickelt werden. Eine Parallelentwicklung ist jedoch mit weitaus höheren Kosten-, Termin- und Funktionsrisiken verbunden, als wenn diese im Rahmen einer Vorentwicklung geprüft und bestätigt werden.

Kernleistungen

Erfassung Kunden-anforderungen  

Zu den Hauptaktivitäten der Vorentwicklung gehört die Erfassung von Kundenanforderungen und Kundenbedürfnissen. Wir setzen dies mittels einer Kunden-Shortlist und Kundenbefragungen um. In dieser Phase werden desweiteren die Kundenanforderungen analysiert, vom technischen Standpunkt aus verfeinert und in eine technische Anforderungsspezifikation übersetzt. 

Definition des Systemkontexts

Unsere Fachleute unterstützen Sie in folgenden Punkten:

  • Definition des Produkttyps (Anwendungsgebiet, Geschäftsfeld)
  • Beschreibung der System- und Untersystemgrenzen
  • Beschreibung der Funktionen und Prozesse
  • Suche und Evaluation nach Lösungen
  • Definition von Schnittstellen
  • Beurteilung technischer Risiken (FMEA) 

Definition der Systemanforderungen

Bei diesem Schritt wird unterschieden zwischen standardmässigen und ausserordentlichen Systemanwendungsfällen wie etwa einem vorhersehbaren Missbrauch. Die detaillierte Aufstellung der Systemanforderungen dient letztlich als Basis für die Definition der Testverfahren.

Definition des groben Testkonzeptes

Auf den erstellten Systemanforderungen aufbauend werden Testverfahren ermittelt, um die Anforderungen verifizieren zu können. Dabei unterscheiden wir zwischen funktionalen, nicht-funktionalen und regulatorischen Anforderungen sowie Normen. Im Fall von neuen Technologien oder erweiterten Anforderungen sind unter Umständen Funktionsmuster (FUMUs) oder Simulationsmodelle erforderlich, mit denen wir einen Proof-of-Concept durchführen können.

Referenzprojekte

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